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Sonderurlaub Hochzeit: Diesen Urlaubsanspruch hast du gesetzlich bei deiner Heirat

3 min

Deine standesamtliche Hochzeit fällt auf einen Tag, an dem du und dein Zukünftiger arbeiten müssen? Bevor du einen Tag Erholungsurlaub für deine standesamtliche Trauung einreichst, empfehlen wir dir, einen Blick in deinen Arbeitsvertrag zu werfen. Denn einige Arbeitnehmer erhalten bis zu drei Tage Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit. Es wäre doch schade, wenn du diese einmalige Chance, mehr als deinen üblichen Urlaub zu bekommen, verstreichen lässt – oder?

Wie ist der Sonderurlaub bei der eigenen Eheschließung gesetzlich geregelt?

Laut Gesetz steht Arbeitnehmern bei der eigenen Heirat kein Sonderurlaub aber eine Freistellung zu. Die Freistellung wird im BGB §616 geregelt. Diese besagt Folgendes:

  • „Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird.“

Es lohnt sich also ein Blick in deinen Arbeitsvertrag, um zu prüfen, ob dein Arbeitgeber dir einen Tag Sonderurlaub für deine Eheschließung gewährt. Falls dem so ist, kannst du dich glücklich schätzen! Denn Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit zu bekommen, ist leider keine Selbstverständlichkeit. 

Was ist der Unterschied zwischen Sonderurlaub und einer Freistellung?

Beim Sonderurlaub erhältst du einen zusätzlichen Tag Urlaub mit Lohnfortzahlung. Bei einer Freistellung darfst du der Arbeit nur für die Zeit der Verhinderung fernbleiben. Konkret bedeutet das im Falle einer Freistellung, dass du direkt nach der Vermählung an deinen Arbeitsplatz zurückkehren musst.

Sonderurlaub für die Hochzeit ist vertraglich nicht geregelt: So kannst du vorgehen

Falls das Thema Sonderurlaub in deinem Arbeitsvertrag nicht geregelt ist, kannst du deinen Arbeitgeber fragen, ob er dir einen Tag Sonderurlaub gewährt. Wenn andere Kollegen bereits Sonderurlaub für ihre Eheschließung erhalten haben, ist es sehr wahrscheinlich, dass du ebenfalls in den Genuss kommst.

Sollte dein Arbeitgeber dir keinen Sonderurlaub für deine Hochzeit genehmigen, kannst du dich auf die ständige Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts beziehen. Diese erachtet einen Tag Sonderurlaub bei der Hochzeit als angemessen. Im Falle eines Rechtsstreits würde also sehr wahrscheinlich zugunsten des Arbeitnehmers entschieden werden. Aber soweit muss es natürlich nicht kommen. 

Wir empfehlen dir, das Thema Sonderurlaub für deine Hochzeit, in einem ruhigen und offenen Gespräch anzusprechen. Nachfolgend findest du einige Tipps, die helfen, deinen Arbeitgeber zu überzeugen:

  1. Spreche deinen Arbeitsgeber frühzeitig auf den Sonderurlaub an.
  2. Beziehe dich auf sachliche Fakten und nicht auf emotionale.
  3. Habe Beispiele von Gerichtsurteilen dabei. Diese untermauern deine Argumentation.

Sonderurlaub Hochzeit: Das gilt für Angestellte mit Tarifvertrag (TVöD)

Anders als viele annehmen, haben Angestellte mit Tarifvertrag TVöD keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Im Gegensatz zu vielen Arbeitsverträgen in der freien Wirtschaft regelt der TVöD das Thema Sonderurlaub bei einer Hochzeit jedoch. §29 Abs. 1 im TVöD besagt Folgendes:

  • „(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe […]“

Nach dem obigen Absatz folgt eine Aufzählung von Fällen, in denen Angestellte mit TVöD Sonderurlaub erhalten – die Hochzeit ist darin nicht aufgeführt. §29 Abs. 3 im TVöD gibt den Arbeitsgerichten jedoch Interpretations- und damit auch Handlungsspielraum. Denn dieser besagt, dass ein Sonderurlaub fernab von den genannten Gründen bei wichtigen, persönlichen Anlässen möglich ist. Lange Rede kurzer Sinn: Theoretisch besteht im TVöD kein Anspruch auf Sonderurlaub – praktisch ist es jedoch möglich, Sonderurlaub für die eigene Hochzeit zu erhalten.

Dafür gibt es keinen Sonderurlaub bei der Hochzeit

Bei allen oben genannten Szenarien erhalten Arbeitnehmer lediglich Sonderurlaub, wenn die Hochzeit an einem Arbeitstag stattfindet. Konkret bedeutet dies, dass du theoretisch keinen Tag Sonderurlaub erhältst, wenn deine standesamtliche Trauung an einem Samstag stattfindet – vorausgesetzt du arbeitest in der Regel montags bis freitags. Zudem gilt der Anspruch auf Sonderurlaub nur für die standesamtliche Trauung. Eine kirchliche Trauung sowie Hochzeitsfeierlichkeiten sind Privatvergnügen und werden daher nicht mit einem oder mehreren Tagen Sonderurlaub belohnt. Je nachdem wie kulant dein Arbeitgeber ist, ist es jedoch möglich, dass er dir den Sonderurlaub auch für eine kirchliche Trauung bewilligt oder obwohl deine standesamtliche Trauung an einem Samstag stattfindet. Für Arbeitnehmer, die Schichtarbeiten, gelten anderen Regelungen.

Haben Kinder, Geschwister, Eltern und andere Verwandte Anspruch auf Sonderurlaub bei einer Hochzeit?

Bei schulpflichtigen Kindern ist es üblich, eine Beurlaubung beim Klassenlehrer für Hochzeiten oder andere Familienfeierlichkeiten zu beantragen. Sofern an dem Tag keine Klassenarbeit ansteht, ist die Beurlaubung in den meisten Fällen kein Problem. Bei Geschwistern, Eltern und anderen Verwandten gilt beim Thema Sonderurlaub für eine Eheschließung im Grunde genommen das gleiche wie für das Brautpaar. Zunächst sollten sie einen Blick in den Arbeitsvertrag werfen. Anders als bei dem angehenden Ehepaar werden Arbeitgeber aber vermutlich nicht so kulant mit dem Sonderurlaub sein wie bei der eigenen Hochzeit.

Sonderurlaub zur Silberhochzeit, Goldenen Hochzeit und sonstigen Jubiläen

Arbeitgeber um einen arbeitsfreien Tag bitten. Denn auch in diesen Fällen ist Sonderurlaub sehr üblich. Das gilt übrigens auch für die Ehejubiläen der Eltern. Wie beim Sonderurlaub für die eigene Hochzeit gilt auch hier: Frühzeitig und nett fragen und gut vorbereitet sein. Dann steht dem zusätzlichen Urlaub nichts mehr im Weg! 

Bitte beachte, dass wir von weddlyn keine Rechtsberatung sind und lediglich die wichtigsten Informationen zusammentragen. Falls du konkrete Fragen zum Thema Sonderurlaub bei einer Hochzeit hast, empfehlen wir dir, dich an deine Personalabteilung, deinen Betriebsrat oder deine Gewerkschaft zu wenden. Eine unabhängige Beratung erhältst du auch bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.